ALLGEMEINE ANMELDEBEDINGUNGEN LAHOR e.V.
Integrationskurse / Sprachkurse

Berechtigungsschein
Sie haben einen Berechtigungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs erhalten. Sie können damit bei uns folgende Integrationskurse besuchen:

  • Allgemeine Kurse (600 UE + 100 UE Orientierungskurs)
  • Elternkurse (900 UE + 100 UE Orientierungskurs)
  • Alphabetisierungskurse (900 UE + 100 UE Orientierungskurs)
  • Jugendkurse (900 UE + 100 UE Orientierungskurs)
  • Intensivkurse (400 UE + 100 UE Orientierungskurs)

Der Integrationskurs endet mit dem Abschlusstest "Deutschtest für Zuwanderer - DTZ" sowie dem bundeseinheitlichen LID-Test zum Orientierungskurs (LID-Test entspricht dem Einbürgerungstest). Bei erfolgreichem Bestehen erhält man das staatliche "Zertifikat Integrationskurs".
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie nochmal 300 Stunden als Wiederholermodule beantragen.
Sie haben keinen Berechtigungsschein? Sie können einen beantragen und natürlich auch als Selbstzahler an einem Kurs teilnehmen.
Kostenbeitrag / Bezahlung
Für jeden Kursabschnitt wird das Entgelt vor dem Kursbeginn berechnet. Sie können sonst nicht am Unterricht teilnehmen.
Die Kosten für den Integrationskurs sind bundesweit einheitlich geregelt. Berechtigte und Verpflichtete am Integrationskurs (mit Bamf-Förderung) müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger entrichten. Als Selbstzahler zahlen Sie 3.90 Euro pro Unterrichtsstunde.
Die Bezahlung des Entgeltes in Bargeld muss zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen und ist nur in den Geschäftsstellen möglich.
Bei der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren wird das Entgelt sofort abgebucht.
Bei nicht eingelösten Lastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben, hat der/die Teilnehmer/in die entstandenen Kosten zu tragen. Kostenbefreiung ist auf Antrag möglich.
Kostenbefreiung
Sollten Sie vom Kostenbeitrag befreit sein, übermitteln Sie uns bitte den Nachweis der Befreiung. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Dieser Antrag sollte unbedingt vor Beginn des Kurses erfolgen.
Kostenrückerstattung
Teilnehmer, die die Abschlussprüfung erfolgreich ablegen, können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Kostenerstattung stellen (50 % der Gesamtkosten). Für Spätaussiedler und deren Angehörige gelten gesonderte Regelungen. Eine Befreiung von den Kosten ist bei erforderlichem Nachweis möglich.
Teilnahmebescheinigung
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einem Kurs erstellt Lahor e.V. auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.
Fehlzeiten
Teilnehmer des Integrationskurses sind grundsätzlich verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Sollte ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen unvermeidbaren Gründen nicht teilnehmen können, so hat er dies dem Kursleiter/der Kursleiterin unverzüglich mitzuteilen. Ein Attest, eine Erklärung oder ein Beleg ist vorzulegen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Büro.
Vertragsbestandteile
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Kurs zustande. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmer/-innen eine Anmeldebestätigung.
Lahor e.V. führt Integrationskurse im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durch.
Durch Ihre Unterschrift bei der Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Durchführung
Wird ein Kurs aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer/-innen das bereits entrichtete Entgelt zurück. Es besteht kein Anspruch, dass der Kurs von dem/der im Programm angekündigten Kursleiter/in geleitet wird.
Datenschutz
Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten von Lahor e.V. zum Zweck der Durchführung der Integrationskurse mit Prüfung erhoben, verarbeitet und genutzt, sowie an Dritte weitergegeben bzw. übermittelt werden, insofern dies für die Durchführung der Integrationskurse mit Prüfung nötig ist.
Alle anfallenden persönlichen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Betreuung und Beratung unserer Vertragspartner erhoben.

Sie können dieses Formular per Post an die folgenden Adressen, oder per Fax schicken, bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:

In Frankfurt:
Lahor e.V.
Diemelstr. 9, 60486 Frankfurt
Salvador-Allende-Str. 11, 60487 Frankfurt
Tel: +49 (0) 69 / 63 19 80 00
Fax: +49 (0) 69 / 63 19 80 01

In München:
Nußbaumstr. 14, 80336 München
Tel: +49 (0) 89 / 59 04 38 78
Fax: +49 (0) 89 / 59 04 38 79



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